eta-Newsletter I/2024

Unser neuer Newsletter informiert Sie über aktuelle Entwicklungen aus der Energiebranche.

Neben zusätzlichen regulatorischen Umfängen gibt es auch Neuigkeiten zu Kostenentlastungen. So wurde zum Beispiel die Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe abgesenkt. Auch sind wieder Anträge für Förderprogramme möglich.
Die Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurde gemäß dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 auf den europäischen Mindeststeuersatz von 0,50 Euro/MWh gesenkt, was bedeutende Kosteneinsparungen ermöglicht. Um von der Absenkung zu profitieren, muss ein Antrag auf eine Ermäßigung beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden; diese Maßnahme ist vorerst auf zwei Jahre befristet.

Nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes sehen sich alle Akteure der Energiebranche neuen Rahmenbedingungen gegenübergestellt. Neben neuen Einsparzielen für Bund, Ländern und Kommunen müssen auch Unternehmen nun einen genaueren Blick auf Ihre Energie-Kennzahlen werfen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Plattform für Abwärme. Auf dieser Plattform müssen Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh Informationen zu ihrer Abwärmesituation veröffentlichen. Unternehmen sind nun angehalten ihr Abwärmepotenzial zu analysieren und Möglichkeiten der internen und externen Nutzung zu untersuchen.

Sie zählen zu den Kommunen, für die in den kommenden Jahren die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtend wird? Im Wärmeplanungsgesetz sind die gesetzlichen Grundlagen für eine flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen worden, um vorhandene Potenziale zu identifizieren und die notwendige Planungssicherheit für Investitionen in die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, die Nutzung unvermeidbarer Abwärme und die dafür notwendigen Infrastrukturen zu schaffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von den aktuellen Fördermöglichkeiten über die Kommunalrichtlinie profitieren.

Sie möchten eine Energieeffizienzmaßnahme in Ihrem Unternehmen umsetzen oder wollen die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität gestalten? Die Antragstellung für verschiedene Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich, nachdem der Haushaltsausschuss eine Einigung erzielt hat.

In unserem aktuellen Newsletter gehen wir detailliert auf die neuen gesetzlichen Vorgaben ein und zeigen auf, welche interessanten Fördermöglichkeiten es für Sie gibt. Gerne helfen wir auch Ihnen auf dem Weg zur technisch/wirtschaftlichen Optimierung Ihrer Energiebereitstellung und unterstützen Sie bei der Bewältigung der neuen gesetzlichen Anforderungen.

Viel Spaß beim Lesen.

Energie- und Förder-News

Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) umfasst bedeutende Änderungen, darunter ein vereinfachtes Wettbewerbsverfahren und erhöhte Fördersummen für Transformationspläne.

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Neues zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Sanierung von Gebäuden in Deutschland wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch drei Teilprogramme: BEG WG, BEG NWG und BEG EM gefördert. Ab dem 01.01.2024 gibt es neue Regeln für die Förderanträge.

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Meldepflicht für industrielle Abwärme

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 2,5 GWh, ihre Abwärmedaten offenzulegen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 100.000 €. Lassen Sie das Abwärmepotenzial Ihrer Firma analysieren.

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Wieder Antragstellung für Energieförderprogramme möglich

Die Antragstellung für verschiedene Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich, nachdem der Haushaltsausschuss eine Einigung erzielt hat. Sprechen sie uns an. Unsere Expert*innen haben den Überblick.

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Wärmeplanungsgesetz

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.

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Energiemanagement mit System

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, wird ein größerer Kreis von Unternehmen verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (oder alternativ ein Umweltmanagementsystem nach EMAS) einzuführen.

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Kurzmeldungen

Stephan Auracher verstärkt die eta Geschäftsführung

Seit Februar 2024 wird die Geschäftsführung der eta Energieberatung durch Dipl.-Ing. Stephan Auracher verstärkt. Er ist der Nachfolger von Christian Rose, der seit Februar 2024 Geschäftsführer der swa Netz ist. Wir wünschen Christian viel Erfolg bei der neuen Aufgabe und danken ihm für die tolle Arbeit als eta Geschäftsführer.

Stephan Auracher verfügt über eine 30-jährige Erfahrung in der Energiewirtschaft und hat verschiedene Rollen ausgeübt, vom Energieeinkauf bei UPM und BMW über Energielösungsvertrieb bei E.ON bis hin zur Energieberatung und Energieprojekten.

Zuletzt war er bei einer Tochterfirma der BayWa r.e., zuständig für industrielle Energielösungen, als Geschäftsführer im internationalen Umfeld tätig.

Geschäftsführer Stephan Auracher

Stephan Auracher wird diese Erfahrungen nun sowohl den Kunden der eta Energieberatung zur Verfügung stellen, als auch beim strategischen Aufbau neuer Geschäftsfelder und der Organisationsentwicklung einbringen.

Wir sind uns sicher, dass sich die eta Energieberatung mit der Unterstützung von Stephan Auracher weiter positiv entwickeln wird und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen

Wald-Klinikum Gera - Energieberatung Gera

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt ab dem 1. März 2024 die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie fort. Profitieren Sie auch von den erhöhten Fördersätzen und der neuen Fördermöglichkeit für die Umrüstung von Kleinanlagen.

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Absenkung der Stromsteuer nutzen

Reduzieren der Energienebenkosten - Energienebenkosten-Check

Die Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurde gemäß dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt. Um von der Absenkung zu profitieren, muss ein Antrag auf eine Ermäßigung beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.

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20-jähriges Firmenjubiläum

eta-Experte Ernst Hellriegel - Strategie und Marketing

Wir gratulieren Herrn Dipl.-Ing. Ernst Hellriegel zu 20 Jahren Firmenzugehörigkeit. Nach seiner langjährigen Tätigkeit als Energieberater für Industriebetriebe ist Herr Hellriegel nun mit den Themen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Themen der Qualitätssicherung oder Prozessteuerung beschäftigt.

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25-jährige Firmenzugehörigkeit

eta-Experte Herr Rataj

Herr Dipl.-Ing. Klaus Rataj feiert mit 25 Jahren Firmenzugehörigkeit ein ganz besonderes Jubiläum. Herr Rataj ist unser Spezialist für viele unserer Themen wie zum Beispiel für Energiemanagement und Energieaudits, Energie- und Klimaschutzkonzepte oder die Gebäudesanierung und Kälteversorgung.

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Ernst Hellriegel

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