Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen

6. März 2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt ab dem 1. März 2024 die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie fort. Profitieren Sie auch von den erhöhten Fördersätzen und der neuen Fördermöglichkeit für die Umrüstung von Kleinanlagen.


Antragstellung wieder möglich

Ab dem 1. März 2024 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung hoch energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fortsetzen. Die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist ab diesem Datum wieder möglich.

Im Zuge der Novellierung der Richtlinie wird die Förderhöhe für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen erhöht, und es wird die Möglichkeit der "Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen" als neuer Fördergegenstand eingeführt.

Erstmals werden bestehende kleine Kälteerzeuger, wie Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung, gefördert, sofern sie auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln umgerüstet und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgestattet werden. Förderfähig sind Anlagen mit einem Kältemittelgewicht von mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff.

Bisher wurden im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit einer Förderung von fast 300 Millionen Euro unterstützt. Diese Anlagen können Energieeinsparungen von etwa 40 % erreichen und somit wesentlich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Die Fortführung dieser Förderung ist bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.

Weitere Informationen zur Förderung sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kaelte-klima-richtlinie.


Nutzen Sie die neuen Fördermöglichkeiten!

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Kathrin Merkert

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