Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

12. März 2024

Die aktualisierte Förderrichtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) für Unternehmen ist seit dem 15. Februar 2024 wirksam. Diese umfasst bedeutende Änderungen, darunter ein vereinfachtes Wettbewerbsverfahren und erhöhte Fördersummen für Transformationspläne.


Aktualisierte Förderrichtlinien im Detail

Die Förderquoten der Module 1 bis 4 werden gesenkt, während die maximale Fördersumme pro Vorhaben der Module 2 bis 4 auf 20 Millionen Euro erhöht wird. Zukünftig werden alle Module sowie der Förderwettbewerb anhand der Gesamtinvestitionskosten gefördert, ohne die Berechnung einer Referenzinvestition. Zudem wird eine Zinsverbilligung bei Krediten mit Tilgungszuschuss eingeführt.

Diese Aktualisierungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz zu maximieren und die finanzielle Unterstützung zu optimieren.

Modul 1

Fördermittel für Querschnittstechnologien erhalten zukünftig nur noch KMU

Modul 4

Das Modul 4 "Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen" wird in drei Stufen unterteilt: 

  • Basisförderung
  • Premiumförderung
  • Premiumförderung inkl. Dekarbonisierungsbonus

Kleine und mittelständische Unternehmen können sich über die Basisförderung bestimmte technische Anlagen fördern lassen, während für die Premiumförderung eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 30 % erforderlich ist.

Maßnahmen nach Modul 4 können auch weiterhin über den Förderwettbewerb eingereicht werden und mit bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 60 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Der Wettbewerb läuft in zwei Schritten ab und fördert die Maßnahmen mit der höchsten Fördereffizienz, bis das Rundenbudget von 40 Millionen Euro erreicht ist.

Modul 5

Im Modul 5 "Transformationsplan" werden die maximalen Fördersummen auf 60.000 Euro erhöht, wobei Mitglieder eines IEEKN-Netzwerks eine erhöhte Förderquote erhalten.

Modul 6

Im Modul 6 "Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen" können kleine Unternehmen weiterhin mit einer Förderquote von 33 % bzw. maximal 200.000 Euro je Vorhaben gefördert werden.


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Kathrin Merkert

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