Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
Zum 1. November 2023 sind wichtige Änderungen bei der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) in Kraft getreten. Deshalb wurden auch die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) an die neue AGVO angepasst.
Novellierte AGVO in Kraft getreten
Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist die beihilferechtliche Grundlage großer Teile der EEW und hat somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen. Am 01.07.2023 ist eine novellierte AGVO in Kraft getreten – eine Übergangsregelung erlaubt die Bewilligung von Anträgen, die nach der vorherigen AGVO gestellt wurden, nur noch bis zum 31.12.2023.
Auswirkungen der Anpassungen
Durch die Anpassung ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen:
Das BAFA weist des Weiteren explizit darauf hin, dass es bei Anträgen in den oben genannten Fördermodulen zu nachträglichen Änderungen kommen kann. Auch bei Anträgen, die zwar in diesem Jahr gestellt, aber erst in 2024 bewilligt werden können, müssen die neuen AGVO-Regelungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, es kann für Anträge in den oben genannten Förderbereichen, die noch in 2023 gestellt wurden bzw. werden, zu Änderungen der Förderhöhe und ggf. sogar zu Ablehnungen kommen, wenn diese die Bedingungen der neuen AGVO nicht erfüllen.
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Kathrin Merkert
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