Neuerungen zum BEG

Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden. Die neuen BEG-Richtlinien sind zum 30. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Wesentliche Änderungen

  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert, die bisherige Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
  • Für Kommunen wird die maximale Kumulierungsgrenze von 60 % auf 90 % angehoben.
  • Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraftanlagen, Stromspeicher), wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
  • Bei Eigenleistungen können die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert werden, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und korrekte Angabe der Materialkosten bescheinigt.
  • Der Sanierungsbonus für Worst Performing Buildings, d. h. die gemäß BEG-Definition energetisch am wenigsten effizienten Gebäude, wird von 5 % auf 10 % angehoben und auf die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) ausgeweitet.
  • Für Wohngebäude wird ein neuer Bonus von 15 % für die „Serielle Sanierung“ (SerSan-Bonus) eingeführt. Der Bonus bezieht sich auf die Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus. Bei einer Kombination der Sanierung eines WPB und einer Umsetzung durch Serielle Sanierung werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.
  • Aus technischen Gründen kann der WPB-Bonus für die Effizienzhaus-/-gebäude-Stufe 70 EE und der Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden erst ab dem 23.02.2023 beantragt werden. Mit dem Vorhaben kann allerdings ab dem 01.01.2023 begonnen werden, wenn vorab ein Beratungsgespräch auf dem aktualisiertem KfW-Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ (Version 01/2023) dokumentiert wurde.
  • Die Nachweisfrist für die Mittelverwendung wird verlängert. Für Anträge, die zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2024 gestellt wurden oder werden, kann diese Frist auf Grund der schwierigen Marktsituation auf begründeten Antrag bei der KfW auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.
  • Die EE-Klasse wird nun erst ab einem Anteil aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme von 65 % erreicht (vorher 55 %). Neue Voraussetzung für das Erreichen der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Ausnahmen bestehen für den Denkmal-Standard sowie bei Nichtwohngebäuden für niedrig beheizte Zonen und für bestimmte Nutzungsprofile.
  • Mit Ausnahme des Denkmal-Standards müssen alle Effizienzhäuser/-gebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.

Änderungen bei der Förderung von Gebäude- und Wärmenetzen

  • Der Fördersatz für die Errichtung von Gebäudenetzen ohne Biomasse wird von 25 % auf 30 % angehoben. Bei Gebäudenetzen mit maximal 25 % Biomasse für die Spitzenlast bleibt der Fördersatz bei 25 % und für Gebäudenetze mit max. 75 % Biomasse wird der Fördersatz auf 20 % reduziert.
  • Geförderte Gebäudenetze müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Bisher betrug der Anteil 55 %.
  • Biomasseanlagen in Gebäudenetzen sind nur im Zusammenhang mit anderen EE förderfähig, deren Wärmemengen-Anteil mindestens 25 % beträgt.
  • Der Fördersatz für den Anschluss an ein Wärmenetz von 25 % auf 30 % angehoben, der Anschluss an ein Gebäudenetz wird weiterhin mit 25 % bezuschusst.

Weitere Informationen

Die Änderungen sind umfangreich und das Förderprogramm ist insgesamt für Außenstehende nur schwer zu überblicken. Unsere Experten haben sich intensiv damit befasst und helfen Ihnen schneller, die für Sie relevanten Punkte herauszufiltern. Die aktuellen Förderrichtlinien finden Sie hier im Bundesanzeiger (Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger).

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Doris Rottler

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