Seit 2021 unterliegen deutsche Unternehmen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf Grund der Einführung der CO2-Abgabe auf Brenn- und Kraftstoffe höheren Belastungen. Insbesondere energieintensive Unternehmen sind davon betroffen.
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen aufrecht zu halten und eine Abwanderung dieser ins Ausland zu vermeiden, können diese Unternehmen – gemäß §11 BEHG – eine anteilige Rückerstattung der CO2 Kosten beantragen.

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