Energieaudits nach EDL-G – jetzt für 2019 planen! Was versteht man unter einem Energieaudit? Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 verpflichtet ab März 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, bis zum 5. Dezember 2015 erstmals und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Warum jetzt schon das Energieaudit 2019 planen?…
Förderanträge zur Unterstützung der Kommunen bei der „Umsetzungsbegleitung“ eines Energienutzungsplanes werden noch bis zum 31.12.2016 angenommen. Dabei wird die Beauftragung eines Experten mit maximal 40.000 € gefördert. Haben auch Sie für Ihre Kommune einen Energienutzungsplan erstellen lassen …