Energieaudit in Zeiten von Corona

Energieaudits sollen bis Ende Februar 2021 nachgeholt werden

Das BMWi hatte Anfang April 2020 bekanntgegeben, dass Unternehmen, die ihr verpflichtendes Energieaudit nach EDL-G aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführen konnten, nicht sanktioniert werden. Nach aktueller Einschätzung (September 2020) ist die Durchführung von Energieaudits nun in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar. Darauf weist das BMWi in einem Rundschreiben vom 18.09.2020 hin. Daher werden die verpflichteten Unternehmen aufgefordert, ihr Energieaudit baldmöglichst nachzuholen.

Stichprobenkontrollen werden wieder aufgenommen

Die aufgrund der Corona-Situation ausgesetzten Stichprobenkontrollen werden ab September 2020 wieder aufgenommen. Noch bis 28. Februar 2021 wird das BAFA bei nicht durchgeführten Energieaudits (i.d.R.) davon ausgehen, dass Corona-bedingt eine fristgerechte Erfüllung der Energieauditpflicht nicht möglich war und folglich von einer Sanktionierung absehen.

Die BAFA-Homepage wurde unter Punkt FAQ/Fragen Stichwort „CORONA“ dahingehend aktualisiert. 

Sind auch Sie betroffen?

Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G verpflichtet ab März 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, bis zum 5. Dezember 2015 erstmals und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Unternehmen, die ihr verpflichtendes Energieaudit vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig durchführen, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

eta-Empfehlung

Falls auch Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Situation das verpflichtende Energieaudit nicht fristgerecht durchführen konnte, empfehlen wir Ihnen, dieses baldmöglichst nachzuholen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung des Energieaudits. Darüber hinaus begleiten wir die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen oder Konzepte.

Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Energieaudits lassen sich Vorteile für Ihr Unternehmen ableiten. Die Umsetzung der bei der Auditerstellung erarbeiteten Maßnahmen führt zu Energie- und damit zu Kosteneinsparungen.

Kathrin Merkert
bei der BAFA gelistete Energieauditorin

eta-Expertin Frau Kathrin Merkert

Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen, ob ein Energieaudit für Ihr Unternehmen erforderlich ist und ob ggf. ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eine sinnvolle Alternative für Sie darstellt (insbesonders vor dem Hintergrund der Reduzierung von Energienebenkosten).

Falls es für Ihr Unternehmen eine Auditverpflichtung gibt, und Sie noch kein Energieaudit erstellt haben, können wir diese Arbeiten gerne für Sie übernehmen.

Auch wenn Sie bereits ein Energieaudit durchgeführt haben, unterstützen wir Sie beim Wiederholungsaudit bzw. bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Wir helfen Ihnen bei der Durchführung von Energieaudits

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder vergleichbaren Systemen sowie der Durchführung von Energieaudits. Darüber hinaus begleiten wir, im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern, die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen und Konzepte.

 

Wir finden auch für Sie die maßgeschneiderte Lösung und erstellen Ihnen ein Konzept, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

Bernhard Negele

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