Fördermittelnews

Aktuell gibt es zahlreiche Änderungen bei den Förderprogrammen des Bundes. Wichtigste Neuerung: die lange erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) tritt zum 15. September 2022 in Kraft! Welche Fördermöglichkeiten die BEW bietet und was sich sonst noch bei Bundes-Fördermitteln ändert oder geändert hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Nach langen Verhandlungen hat die EU-Kommission Anfang August die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) genehmigt. Die lange erwartete Förderung kann damit zum 15. September 2022 starten. Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 % Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Erweiterung bzw. Verdichtung und Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Die BEW hat ein Fördervolumen von insgesamt fast drei Milliarden Euro, welches bis 2026 zur Verfügung steht.

Die BEW ist damit neben der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eine wichtige Säule zur Förderung von Wärmenetzsystemen.
Sie ist in mehrere Module unterteilt:

  • Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Förderung von Machbarkeitsstudien/Transformationspläne inkl. Planungsleistungen (LPH 1-4) für Wärmenetze, welche der Versorgung von mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten dienen.

  • Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Investitionsförderung für den Neubau von Wärmenetzsystemen und die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen; die Gesamtförderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen dem zu fördernden Projekt und dem plausiblen kontrafaktischen Fall begrenzt.

  • Modul 3 - Einzelmaßnahmen

Investitionsförderung zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei Bestandswärmenetzen, z. B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Erweiterung von Wärmenetzen, Einbindung von Abwärme, Wärmeübergabestationen.

  • Modul 4 - Betriebskostenförderung

Betriebskostenförderung für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen zur Einspeisung in ein Wärmenetz aus Solarthermieanlagen und Wärmepumpen in Kombination mit der Investitionsförderung für diese Anlagen (über Modul 2 oder Modul 3).

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Änderungen ab 01. Oktober 2022

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland. Angesichts der sich ändernden Rahmenbedingungen und der geänderten energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden zum 1. Oktober 2022 einige Änderungen in der Verwaltungspraxis wirksam. Die wichtigsten werden nachfolgend kurz vorgestellt:

  • Der Abschluss von Verträgen vor der Antragstellung ist nunmehr auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren. Planungsleistungen dürfen weiterhin schon vor Antragstellung erbracht werden.
  • Nicht mehr gefördert wird zukünftig der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden (Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich).
  • Modul 1: Anpassung von Effizienzkriterien, Überarbeitung der Fördervoraussetzungen für Drucklufterzeuger
  • Modul 2: Konkretisierung der zulässigen Brennstoffe für Biomasseanlagen und Anpassung des Vorgehens zur Ermittlung des Ertrags von Solarkollektoren
  • Modul 3: Ergänzende Hinweise für Softwarehersteller und Konkretisierungen im Hinblick auf den Ausschluss von Maßnahmen mit Gebäudebezug
  • Modul 4: Umstrukturierung, Erweiterung und Neufassung des Merkblatts; Ergänzung von Vorgaben zur Ermittlung der Amortisationszeit, Anpassungen bei den Vorgaben zur Ermittlung des CO2-Einsparpotenzials sowie der förderfähigen Investitionskosten; Ergänzung des Merkblattes um diverse Berechnungsbeispiele. Neu ist die Möglichkeit zur Berücksichtigung von selbst erzeugtem erneuerbaren Strom innerhalb des Einsparkonzepts.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Änderungen seit 15. August 2022

Im Juli und August traten zahlreiche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die vorgenommene Reform der BEG zielt deutlich auf die Sanierung ab. Neu ist, dass es nun eine klare Verteilung der Zuständigkeiten zwischen BAFA und KfW gibt: wer eine Komplettsanierung vornimmt, wendet sich an die KfW (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) – für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist dagegen nur noch das BAFA zuständig.

Für die BEG-Förderungen sind jährlich 12 bis 13 Milliarden Euro vorgesehen. Damit wurde das Förderbudget also deutlich erhöht – die Fördersätze selbst wurden gesenkt. Die Förderübersicht des BAFA gibt einen schnellen Überblick zu den aktuellen Fördersätzen innerhalb der BEG – Einzelmaßnahmen.

Weitere Änderungen traten zum 21.09.2022 in Kraft:
Die Einzelmaßnahme Heizungsoptimierung ist künftig nur noch bei Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden mit maximal 1.000 m² beheizter Fläche beantragbar. Hintergrund dieser Änderung ist die sogenannte Energieversorgungssicherungsverordnung (EnSimiMaV), durch welche größere Gebäude zum hydraulischen Abgleich verpflichtet werden. Im Zuge der Änderung im Bereich der Heizungsoptimierung wurden auch noch zwei weitere Änderungen im Programm BEG EM vorgenommen: Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten wird bei Wohngebäuden auf max. 600.000 € pro Gebäude gedeckelt und es gibt zusätzliche Erläuterungen bzw. Vorgaben im Hinblick auf die Anforderung an Handwerkerrechnungen, die gefördert werden sollen.

Fördermittel nutzen!

Sie möchten eine Energieeffizienzmaßnahme in Ihrem Unternehmen umsetzen oder wollen die Transformation hin zur Treibhausgasneutralität gestalten? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben technisch und im Hinblick auf die Nutzung von Fördergeldern.

So können wir Sie unterstützen

  • Orientierungsberatung zum Thema Fördermittel (Fördermittelberatung)
  • individuelle und projektbezogene Fördermittelrecherche
  • Fördermittelbeantragung
  • Erstellung von Einsparkonzepten
  • Erstellung von Transformationskonzepten und CO2-Roadmaps

Wir helfen Ihnen, die richtigen Förderprogramme für Ihr Projekt zu finden!

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Kathrin Merkert

Warum die eta Energieberatung?

Die eta Energieberatung ist ein europaweit aktives Beratungsbüro, das im energietechnischen und energiewirtschaftlichen Bereich tätig ist. Seit 26 Jahren beraten und unterstützen wir unsere Kunden beim Energieeinkauf und erstellen Einspar- und Versorgungskonzepte. Zu unseren Kunden gehören kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, namhafte Großunternehmen, Energieversorger, Stadtwerke, Kommunen sowie private und öffentliche Einrichtungen.

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