Kommunale Wärmeplanung – neue Förderung über die Kommunalrichtlinie gestartet
Die kommunale Wärmeplanung ist als neuer Förderschwerpunkt zum 1. November 2022 in die Kommunalrichtlinie aufgenommen worden. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Mit Hilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.
Was wird konkret gefördert?
Für die Planerstellung gibt es attraktive Förderquoten. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 % Förderung erhalten, bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss dann 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.
Die Förderung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn es in der Kommune bereits ein Wärmenetz gibt. Auch ein vorhandenes Quartierskonzept oder eine Wärmebestandsanalyse stellen kein Ausschlusskriterium für die Förderung da. Aber aufgepasst: Bei einem vorhandenen Energienutzungsplan (ENP), der sich auf die gesamte Kommune bezieht und neben einer Bestands- und Potentialanalyse auch Maßnahmenvorschläge enthält, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Wärmeplanung ist als strategisches Planungsinstrument zu sehen und soll die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure zu schaffen.
Die Förderung kann ab sofort beantragt werden. Umfassende Informationen finden Sie auf der Homepage der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Fördermittel nutzen
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Kathrin Merkert
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