Neue TA Luft in Kraft getreten

Die novellierte TA Luft ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten, nachdem sich der Stand der Technik seit der letzten Novelle im Jahr 2002 deutlich verändert hat. Mit ihr sind zahlreiche Änderungen verbunden, so dass Unternehmen prüfen müssen, ob für sie neue oder verschärfte Pflichten gelten.

Was regelt die TA Luft?

Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) ist Grundlage für die Genehmigung von technischen Anlagen und regelt im Wesentlichen die Reduzierung von Schadstoffemissionen in die Luft, soweit die Emissionen nicht vom TEHG (Treibhausgasemissionsgesetz) erfasst sind. Sie gilt nunmehr auch für Anlagen, die erst nach der letzten Anpassung des BImSchG genehmigungsbedürftig gewordene sind, wie z. B. definierte Biogasanlagen und Holzpelletanlagen.

Die TA Luft 2021 gibt den aktuellen Stand der Technik wider. Sie macht insbesondere Vorgaben zu konkreten Emissionsgrenzwerten sowie zu Maßnahmen zur Reduzierung von diffusen Emissionen.

Was ist neu?

Die TA Luft 2021 gibt strengere Anforderungen bei den Grenzwerten für Schafstoffe vor, insbesondere bei solchen Schadstoffen, die besonders gefährlich sind, wie beispielsweise krebserzeugende Stoffe und solche Schadstoffe, deren Reduzierung aus Umweltschutz- und Gesundheitsschutzgründen erforderlich sind, wie das z. B. bei Ammoniak (NH3) der Fall ist. Ammoniak entsteht u. a. bei der (Massen-/Tierhaltung) in vergleichsweise großen Mengen. Die Anpassung der Vorgaben für NH3 folgt der neuen NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive, (2016/2284/EU), am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten). Diese legt für die Mitgliedstaaten und die EU nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für folgende fünf Luftschadstoffe fest: Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan, Schwefeldioxid, Ammoniak und Feinstaub.

Die neue TA Luft 2021 orientiert sich an den Anforderungen der EU-weit geltenden BVT-Schlussfolgerungen und führt damit zur einer Harmonisierung der Standards.

Müssen Sie aktiv werden?

Die in der TA Luft festgelegten Emissionswerte betreffen nicht nur neue Industrieanlagen, sondern es wurden auch Anforderungen an Altanlagen formuliert. Diese müssen nach entsprechenden Übergangsfristen grundsätzlich an das Emissionsniveau von Neuanlagen herangeführt werden. Sprechen Sie uns an, unsere Experten beraten Sie gerne.

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Andreas Reichel

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