Pfadkraftwerk bei intensiver Netznutzung

Letztverbraucher mit einem individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV müssen prüfen, ob ihr Pfadkraftwerk noch zur Verfügung steht.

Pflicht zur jährlichen Überprüfung des Pfadkraftwerks bei intensiver Netznutzung

Letztverbraucher, die ein individuelles Netzentgelt im Wege der sogenannten Intensiven Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV vereinbart haben, müssen selbsttätig prüfen, ob das bislang in Bezug genommene Pfadkraftwerk auch weiterhin als taugliches Pfadkraftwerk zur Verfügung steht.

Sollte das nicht der Fall sein, muss ein alternatives Pfadkraftwerk nominiert und vertraglich vereinbart werden. Die Änderung ist der BNetzA anzuzeigen.

Änderungen in Bezug auf das Pfadkraftwerk können sich bspw. ergeben aus einer:

  • Stilllegung des Kraftwerks,
  • Reduzierung der Kraftwerkskapazität (unter die Netzanschlusskapazität des Letztverbrauchers) oder
  • Erhöhung der Netzanschlusskapazität des Letztverbrauchers über die Kraftwerkskapazität
  • Änderungen in der Festlegung der BNetzA zur Tauglichkeit von Pfadkraftwerken

So können wir Sie unterstützen

Letztverbraucher sollten die jährliche Überprüfung des Pfadkraftwerks in professionelle Hände geben, um sich die erheblichen Vorteile aus der Intensiven Netznutzung zu sichern.

Positiver Nebeneffekt: In einigen Fällen kann sogar ein günstigerer Pfad dargestellt werden, und die Einsparung von Netzentgelten wird größer.

Wir beraten Sie, wie Sie möglichst viele Vorteile nutzen können, um Ihre Energienebenkosten auf ein Minimum zu senken.

Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der formalen Umsetzung.

Wir helfen Ihnen bei der Reduzierung Ihrer Energie-Nebenkosten

Gerne analysieren wir, welche Möglichkeiten Sie haben Ihre Energienebenkosten zu reduzieren.

Wir erstellen Ihnen ein Konzept, zur Realisierung Ihrer Einsparpotenziale, das wir dann gemeinsam mit Ihnen umsetzen.

 

Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Stefan Heinl

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