Die Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurde gemäß dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt. Um von der Absenkung zu profitieren, muss ein Antrag auf eine Ermäßigung beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
- Startseite
- /
- Tag: Antragstellung beim Hauptzollamt