Das Erstellen und vor allem Umsetzen eines Konzepts zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein aufwändiger Prozess, der entsprechendes Know-how erfordert. Werden Sie aktiv und sichern Sie sich auch weiterhin Ihre Umlageprivilegien.

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Folgende spannende Themen aus der Energiewirtschaft haben wir für Sie aufbereitet:
• ​Drittmengenabgrenzung
• ​Biomasseausschreibung
​​• Biomasseförderung noch attraktiver
​​• Novellierung DIN EN ISO 50001
​​• Optimierung einer Fernwärmeversorgung
• ​Energiemanagement

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Sie profitieren, wie sehr viele Unternehmen, von ​Vergünstigungen beim Stromeinkauf? Dann sollten Sie dringend aktiv werden, um Ihre Einsparungen zu erhalten und teure Sanktionen zu vermeiden! Das Energierecht sieht eine Abgrenzungspflicht privilegierter ​Strommengen (reduzierte Steuern, Abgaben und Umlagen) vor. Das heißt, dies ​Strommengen​​ sind ​von Mengen, auf die eine Privilegierung nicht zutrifft, durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen abzugrenzen und fristgerecht zu melden.

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