100 % der EEG-Umlage auf selbsterzeugten Strom-Eigenverbrauch. Mit dem „100-Tage-Gesetz“ soll, insbesondere die Neuregelungen der EEG-Umlageprivilegierung für hocheffiziente KWK-Anlagen umgesetzt werden, die erstmals seit dem 1. August 2014 Strom zur Eigenversorgung produzieren. Seit Januar 2018 sind sie mit der vollen EEG-Umlage belastet, nachdem die EU-Kommission Privilegierung des § 61b Nr. 2 …
Betreiben Sie auch ein Biomasse-Heizkraftwerk das vor dem Jahr 2006 in Betrieb gegangen ist? Dann läuft Ihre EEG-Förderung unter Umständen bereits in 3 Jahren aus und Sie erhalten deutlich weniger für den erzeugten Strom. Dagegen können Sie bereits jetzt etwas tun! Biomasse-Heizkraftwerke, die bis Ende 2005 in Betrieb gegangen sind, können im Rahmen des EEG 2017 eine Verlängerung des EEG-Förderzeitraums um weitere 10 Jahre beantragen. Achtung! Wichtig ist die Angebotsabgabe bis spätestens Ende August 2018. …
Die eta Energieberatung hat in der diesjährigen Ausschreibungsvorbereitung zwei Biomasseanlagen beraten, welche mit Ihrem Gebot beide einen Zuschlag erhalten haben. Diese beiden Kunden haben einen Anteil von rund einem Drittel am gesamten Ausschreibungsvolumen. Durch die erfolgreiche Strategiewahl bei der Ausschreibung haben beide Kunden einen Zuschlag mit hervorragenden Konditionen erzielt. …
Seit dem 1. Januar 2017 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Kraft. Wichtig: Wer seine bestehende KWK-Anlage noch in 2017 modernisiert, zahlt auf den Eigenverbrauch weniger EEG-Umlage. Die Experten der eta Energieberatung erstellen für Sie wirtschaftliche und regelkonforme Varianten zur Modernisierung Ihrer Anlage und informieren Sie über …
Die eta Energieberatung unterstützt Sie beim Ihrem Einstieg in die Flexibilisierung. Wir zeigen Ihnen, welche Erlöse mit einer Bestandsanlage durch die Flexibilisierung nach EEG 2017 erzielbar sind und welche Möglichkeiten bestehen, die Bezugsdauer der EEG-Vergütung zu verlängern. Dabei berücksichtigen wir die Voraussetzungen und Konsequenzen der sich regelmäßig wandelnden Förderkulisse …
Betreiben Sie auch ein Biomasse-Heizkraftwerk das vor dem Jahr 2004 in Betrieb gegangen ist? Dann läuft Ihre EEG-Förderung unter Umständen bereits in 4 Jahren aus und Sie erhalten deutlich weniger für den erzeugten Strom. Die Wirtschaftlichkeit Ihres Biomasse-Heizkraftwerks wird sich damit erheblich verschlechtern. Dagegen können Sie bereits jetzt etwas tun! …