Die Bundesregierung hat verschiedene Änderungen am EnWG beschlossen.
Interessant für Unternehmen ist sicherlich, dass es keine Doppelbelastung mehr von Energiespeichern geben soll. Um zu verhindern, dass Strom, der in Speicher eingespeist und wieder zum Letztverbrauch entnommen wird, doppelt mit Netzentgelten, Abgaben und Umlagen belastet wird, wurde die Begriffsdefinition angepasst.

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