Im Falle einer Gasmangellage wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Bundeslastverteiler. Sie übernimmt dann auf hoheitlicher Ebene die Verteilung und Zuteilung der verfügbaren Gasmengen. Die BNetzA darf gleichzeitig Letztverbraucher anweisen, ihren Gasbedarf zu reduzieren. Letztverbraucher sollten vorbereitet in eine mögliche Gasreduzierung gehen.

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