Das neue Energieeffizienzgesetz enthält Vorschriften für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen. So müssen zum Beispiel alle Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh/a bis 30.6.2024 Angaben zur Abwärme bereitstellen und in der „Plattform für Abwärme“ online melden.
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