Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Im Modul 4 des Förderprogramms Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert. Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es nunmehr auch im Modul 4 zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen. 

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Ein separater Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist nunmehr auch im Modul 4 nicht mehr erforderlich. Die neue Vorgabe gilt für Anträge, die ab dem 30.11.2022 gestellt werden, nicht jedoch rückwirkend für bereits beim BAFA eingegangene Anträge.

Bisher war diese Regelung nur für die Module 1, 2 und 3 gültig. Für Modul 5 (Transformationskonzepte) muss nach wie vor der Zuwendungsbescheid abgewartet werden, bis mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden darf.

Hinweis: Für EEW-Anträge ab dem 01.01.2024 ist kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn mehr möglich. Bei allen Modulen muss dann der Bewilligungsbescheid abgewartet werden.

Im Modul 4 des Förderprogramms Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert. Förderfähig sind insbesondere Prozess- und Verfahrensumstellungen, Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sowie Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess. Aufwendungen für das erforderliche Einsparkonzept und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme werden ebenfalls gefördert.

Umfassende Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Eine kurze Zusammenfassung zur EEW-Novellierung 2023, mit den wichtigsten Punkten für Sie von eta zusammengestellt, finden Sie hier.


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Kathrin Merkert

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