Konjunkturpaket
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation hat die Bundesregierung Anfang Juni ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Nutzen Sie das Konjunkturpaket als Chance für Ihren Betrieb. Die eta Energieberatung unterstützt Sie dabei professionell.
Die wichtigsten Informationen aus dem Energiebereich haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst.
EEG-Novelle
Mit der Abschaffung des Solardeckels werden PV-Anlagen bis 750 kWp nun weiterhin von der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz profitieren.
Die Länder erhalten die Möglichkeit, die Mindestabstände von Windkraft-Anlagen mit 1.000 Metern gesetzlich festzulegen. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, damit Kommunen und Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren.
Die EEG-Umlage wird ab 2021, neben der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG), mit staatlichen Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt stabilisiert und fixiert: 2021 bei 6,5 ct/kWh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kWh.
CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Elektromobilität/Ladesäulen
Wald
Hier liegen die Schwerpunkte auf der Förderung:
Nationale Wasserstoff-Strategie
Die im Konjunkturpaket vom 3. Juni angekündigte Nationale Wasserstoff-Strategie wurde mittlerweile vom Bundeskabinett verabschiedet.
Nunmehr soll grüner Wasserstoff erzeugt und im Rahmen der Decarbonisierung eingesetzt werden. Die Strategie enthält eine Vielzahl an Maßnahmenpakten, so dass hier nur drei Aspekte herausgegriffen werden können:
Der Ausbaupfad für die Elektrolyse in Deutschland sieht 5 GW bis 2030 und weitere 5 GW bis spätestens 2040 vor. Flankiert wird der Pfad von einem Förderprogramm und einem Markteinführungsprogramm für Elektrolyse.
Die Strategie fokussiert das vorhandene Gasnetz für die Beimischung oder Umstellung auf Wasserstoff auf eine realistische Zukunftsperspektive. Neben dem physikalischen Umbau der Gasnetzinfrastruktur müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, u. a. auch für eine Definition von Wasserstoff als Energiegas im Sinne des EnWG.
Die neuen Regelungen im Konjunkturprogramm der Bundesregierung könnten für Sie interessant sein, wenn Sie zum Beispiel vor haben, kommunale Gebäude zu sanieren und an entsprechenden Förderprogrammen partizipieren können.
Matthias Schäfer
Wärmenetz und kommunale Versorgungskonzepte
Ihr Nutzen
Die eta Energieberatung GmbH berät Sie fachübergreifend. D.h. alle Bereiche die für Ihr Projekt relevant sind werden betrachtet und Wechselwirkungen berücksichtigt.
Dabei können wir auf unsere langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl von erfolgreichen Projekten zurückgreifen.
Unser Expertenteam ist fachlich breit aufgestellt. Dadurch steht Ihnen für alle Fragestellungen ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und wir nutzen Synergieen aus allen Bereichen.
Wir gehen auf Ihre konkreten Fragestellungen ein und erstellen Ihnen ein individuelles Konzept.
Aufgrund unserer hohen Flexibilität profitieren Sie von einer schnellen und kompetenten Reaktion auf geänderte Rahmenbedingungen, wie z. B. neue Förderprogramme oder Energiegesetze.
Wir helfen Ihnen bei der Realisierung Ihrer Konzepte!
Gerne beraten wir Sie bei der Planung Ihrer Wärme- und Quartierskonzepte. Dabei sagen wir Ihnen auch, welche konkreten Möglichkeiten Sie haben, entsprechende Förderprogramme zu nutzen.
Gemeinsam mit Ihnen setzten wir das Konzept dann auch um.
Rufen Sie mich unverbindlich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Kathrin Merkert