Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert.

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Das Team der eta Energieberatung kann Sie dabei unterstützen, die meldepflichtigen „Abwärmepotenziale“ zu identifizieren und „Wärmemenge, thermische Leistung, durchschnittliches Temperaturniveau, Regelungsmöglichkeiten und das Leistungsprofil im Jahresverlauf“ für die verpflichtende Meldung zu ermitteln.

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Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 2,5 GWh, ihre Abwärmedaten offenzulegen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen bis zu 100.000 €. Lassen Sie das Abwärmepotenzial Ihrer Firma analysieren.

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