Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat eine weitere Hürde genommen. Anfang März stimmte der Bundesrat dem GEIG zu, womit nun die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt werden kann.

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Die USA, bisher zweitgrößten Markt für Elektroautos und Plug-in-Hybride, wurde von Deutschland überholt.

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Folgende spannende Themen aus der Energiewirtschaft haben wir für Sie aufbereitet:
• Klärschlammtrocknung
• Pelletwerk in Wunsiedel zertifiziert
• First-Check-up zur E-Mobilität
• Freistellung von der Energieauditpflicht?
• eta-CO2-Rechner online
• neue Version des eta-Holzrechners
• Dekarbonisierung in der Industrie

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​Ab sofort müssen neu installierte Ladesäulen für E-Autos neue eichrechtliche Vorgaben erfüllen. Zum 1. April 2019 ​enden die eichrechtlichen Übergangsfristen für die Umrüstung von E-Ladesäulen. Alle neu installierten Ladessäulen, an denen mit nachgelagerter Rechnung bezahlt wird, müssen nun von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassene Messgeräte aufweisen. Früher errichtete ​Ladesäulen müssen zeitnah umgerüstet werden.

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Folgende spannende Themen aus der Energiewirtschaft haben wir für Sie aufbereitet:
• Energieaudits nach der DIN 16247
• Netzentgelte sind beeinflussbar!
• Neue gutachterliche Dienstleistung
• Neuerungen beim Energiemanagement
• eta-eigener Berater für Elektromobilität

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Ladeinfrastruktur für E-MobilitätIm Zuge der E-Mobilität sollen in Deutschland bis 2020 bis zu eine Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein. Um dies zu realisieren, muss die Ladeinfrastruktur stark ausgebaut werden.Ihre Fragestellungen an uns Sie haben einen bestehenden Netzanschluss, wissen aber nicht wie viele Ladestationen Sie dort anschließen können? Wir messen diesen für Sie und

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