Die USA, bisher zweitgrößten Markt für Elektroautos und Plug-in-Hybride, wurde von Deutschland überholt.

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​Ab sofort müssen neu installierte Ladesäulen für E-Autos neue eichrechtliche Vorgaben erfüllen. Zum 1. April 2019 ​enden die eichrechtlichen Übergangsfristen für die Umrüstung von E-Ladesäulen. Alle neu installierten Ladessäulen, an denen mit nachgelagerter Rechnung bezahlt wird, müssen nun von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassene Messgeräte aufweisen. Früher errichtete ​Ladesäulen müssen zeitnah umgerüstet werden.

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Im Dezember hat Herr Nowak von der eta Energieberatung die Prüfung zum Berater für Elektromobilität (HWK) bestanden. Damit kann die eta Energieberatung Sie nun auch umfassend zum Thema E-Mobilität beraten und hat die Berechtigung für Sie Fördermittel zu beantragen.

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