Die neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) umfasst bedeutende Änderungen, darunter ein vereinfachtes Wettbewerbsverfahren und erhöhte Fördersummen für Transformationspläne.

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Die Sanierung von Gebäuden in Deutschland wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch drei Teilprogramme: BEG WG, BEG NWG und BEG EM gefördert. Ab dem 01.01.2024 gibt es neue Regeln für die Förderanträge.

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Die Antragstellung für verschiedene Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich, nachdem der Haushaltsausschuss eine Einigung erzielt hat. Sprechen sie uns an. Unsere Expert*innen haben den Überblick.

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