Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden. Die neuen BEG-Richtlinien sind zum 30. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Im Modul 4 des Förderprogramms Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wird die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen gefördert. Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 30. November 2022 ist es nunmehr auch im Modul 4 zulässig, bereits unmittelbar nach Antragstellung (auf eigenes finanzielles Risiko) mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.