Die Gaspreiskommission schlägt offensichtlich vor, die Gaspreisbremse „nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten“

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Das Wirtschaftsministerium hat nunmehr ein Arbeitspapier vorgelegt, wie die Strompreisbremse gestaltet werden könnte, nachdem die EU-Kommission
bereits am 30.09.22 Eckpunkte dafür genannt hatte. Es sind keine Eingriffe in die marktwirtschaftliche Ordnung vorgesehen. D.h. die Strompreise bilden sich weiterhin nach Angebot und Nachfrage.

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