Die Gaspreiskommission schlägt offensichtlich vor, die Gaspreisbremse „nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten“
Das Wirtschaftsministerium hat nunmehr ein Arbeitspapier vorgelegt, wie die Strompreisbremse gestaltet werden könnte, nachdem die EU-Kommission
bereits am 30.09.22 Eckpunkte dafür genannt hatte. Es sind keine Eingriffe in die marktwirtschaftliche Ordnung vorgesehen. D.h. die Strompreise bilden sich weiterhin nach Angebot und Nachfrage.