Die Mehrbelastungen, die sich aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel ergeben, werden ab dem 1. Januar 2023 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgeset. (CO2KostAufG) regelt diesen Systemwechsel.
Hauptursache für die rückläufige Verbrauchsentwicklung sind vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Allerdings ist zu erwarten, dass sich die verbrauchs- und emissionsmindernden Effekte der Pandemie mittelfristig wieder ausgleichen. Umso wichtiger ist für die Firmen eine langfristige Strategie zur CO2-Reduktion.