Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.
Mit dem neuen GEG wird die Grundlage geschaffen, um Klimaschutz im Gebäudebereich einzuhalten. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien für neue Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.
Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.
Das neue Energieeffizienzgesetz enthält Vorschriften für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen. So müssen zum Beispiel alle Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh/a bis 30.6.2024 Angaben zur Abwärme bereitstellen und in der „Plattform für Abwärme“ online melden.
Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.
Der Freistaat Bayern fördert ab sofort über das Programm BioWärme Bayern automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennleistung von 60 kW und zugehörige Nahwärmenetze.
Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden.
Klimafreundliches Bauen und der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden werden nun über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) staatlich gefördert.
Zahlreiche Änderungen gibt es zum Jahresbeginn bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Mit dem BEG fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden.