Aktuell gibt es zahlreiche Änderungen bei den Förderprogrammen des Bundes. Wichtigste Neuerung: die lange erwartete Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) tritt zum 15. September 2022 in Kraft! Welche Fördermöglichkeiten die BEW bietet und was sich sonst noch bei Bundesfördermitteln ändert oder geändert hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

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Bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei Realisierung von kommunalen Wärmekonzepten oder Bürgeranlagen kommt den Kommunen eine wichtige Rolle zu. Damit steigt aber auch der Beratungsbedarf. Neben der Erarbeitung von technischen Konzepten gilt es die begrenzten wirtschaftlichen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen und durch Fördermittel zu ergänzen.

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Diese Förderung unterstützt Unternehmen und auch Kommunen bei der Erarbeitung einer umfassenden Dekarbonisierungsstrategie. Das bedeutet, für die Erstellung einer CO2-Roadmap sowie die Planung und Umsetzung von Schritten zur Erreichung der Klimaneutralität kann nun eine attraktive Förderung genutzt werden.

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Im Januar 2021 ist die BEG für Einzelmaßnahmen (EM) in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Das neue Förderprogramm ersetzt die ehemaligen Zuschussprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie „Heizen mit erneuerbaren Energien“.

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Der bayerischen Staatsregierung ist daran gelegen, die Energiewende in Bayern durch finanzielle Unterstützung für Kommunen aktiv voran zu treiben. Deshalb hat der Freistaat Bayern das bereits bestehende Förderprogramm für Energiekonzepte und Energienutzungspläne bis Ende 2021 verlängert. In dessen Rahmen werden Maßnahmen zur Energieeinsparung, der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz gefördert.

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Seit Februar 2020 ist das Förderprogramm für Biomasse noch ansprechender geworden als es durch die verhältnismäßig hohen Zuschüsse ohnehin schon war. Denn neben Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wurden auch andere Holzenergieanlagen, die sowohl Prozesswärme als auch Strom erzeugen und ein umfangreicheres Brennstoffband in das Förderprogramm mitaufgenommen.

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Betreiben Sie auch ein Biomasse-Heizkraftwerk das vor dem Jahr 2004 in Betrieb gegangen ist? Dann läuft Ihre EEG-Förderung unter Umständen bereits in 4 Jahren aus und Sie erhalten deutlich weniger für den erzeugten Strom. Die Wirtschaftlichkeit Ihres Biomasse-Heizkraftwerks wird sich damit erheblich verschlechtern. Dagegen können Sie bereits jetzt etwas tun! …

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