In den letzten drei Jahren hat die eta Energieberatung GmbH zusammen mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) das Potenzial von Klärwerken als Strom- und Gasanbieter erforscht. Beim Abschlussworkshop im April hat unser Kollege Paul Sabel einen Vortrag über die Vermarktungsoptionen von Biomethan gehalten, das aus dem entstehendem, Faulgas gewonnen wird.

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Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem Beschluss vom 24. Juli 2024 einen wichtigen Schritt zur Reform der Netzentgeltrabatte nach § 19 StromNEV eingeleitet. In einem neuen Eckpunktepapier wird deutlich, dass die aktuellen Regelungen nicht mehr den Anforderungen eines modernen Stromsystems gerecht werden. Zukünftig sollen auch Netznutzer, die ihre Lastspitzen flexibel anpassen, von Entlastungen profitieren.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt ab dem 1. März 2024 die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen gemäß der Kälte-Klima-Richtlinie fort. Profitieren Sie auch von den erhöhten Fördersätzen und der neuen Fördermöglichkeit für die Umrüstung von Kleinanlagen.

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Die Antragstellung für verschiedene Energieförderprogramme ist ab sofort wieder möglich, nachdem der Haushaltsausschuss eine Einigung erzielt hat. Sprechen sie uns an. Unsere Expert*innen haben den Überblick.

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Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.

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Die Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) wurden zum 1. November 2023 an die neue AGVO angepasst.

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Das neue Energieeffizienzgesetz enthält Vorschriften für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen. So müssen zum Beispiel alle Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh/a bis 30.6.2024 Angaben zur Abwärme bereitstellen und in der „Plattform für Abwärme“ online melden.

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Gefördert werden investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel.

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Der Freistaat Bayern fördert ab sofort über das Programm BioWärme Bayern automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennleistung von 60 kW und zugehörige Nahwärmenetze.

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Klimafreundliches Bauen und der Ersterwerb von neu errichteten klimafreundlichen und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden werden nun über das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) staatlich gefördert.

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