eta-Newsletter I/2021
Es ist wieder soweit. Im aktuellen eta-Newsletter I/2021 haben wir spannende Themen aus der Energiewirtschaft für Sie aufbereitet.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter interessante Ansätze für die technisch/wirtschaftliche Optimierung Ihrer Energiebereitstellung aufzeigen kann.
Viel Spaß beim Lesen
Aktuelle themen
Vorstellung des neuen Geschäftsführers
Seit Januar 2021 wird die Geschäftsführung der eta Energieberatung durch Herrn Dipl.-Ing. Christian Rose verstärkt.
Herr Rose verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Energiewirtschaft und war unter anderem zuletzt bei der Lechwerke AG und der erdgas schwaben gmbh als Führungskraft im Bereich Erneuerbare Energien tätig, bis er im Mai 2020 zur eta Energieberatung wechselte.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt aktuell beim strategischen Aufbau neuer Geschäftsfelder und dem weiteren Ausbau neuer Absatzwege (insbesondere im Umfeld der erneuerbaren Energien) sowie der Entwicklung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle.
Wir wünschen Herrn Rose viel Erfolg und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Biomethan-BHKW
Durch den Einsatz von Biomethan in BHKWs lässt sich kostengünstig der CO2-Anteil bei der Wärme- und Stromerzeugung massiv reduzieren. Insbesondere für BHKWs, die nach dem KWKG ausgefördert sind, bieten sich wirtschaftliche und nachhaltige Chancen.
weiterlesenClaw-Back-Mechanismus
Im Zuge der Novellierung des EEG hat der Gesetzgeber die Konditionen der verringerten EEG-Umlage bei Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen neu geregelt.
weiterlesenBiomassekarbonisate
Der umweltschonende Ersatz von fossilen Produkten – Energieträgern, Roh- und Hilfsstoffen – gewinnt immer stärker an Bedeutung. Ein wachsender Markt mit zunehmend auch stärker genutzten erneuerbaren Ressourcen erfordert innovative Ansätze für langfristig nachhaltige Alternativen.
weiterlesenNeue Bundesförderung für effiziente Gebäude
Im Januar 2021 ist die BEG für Einzelmaßnahmen (EM) in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Das neue Förderprogramm ersetzt die ehemaligen Zuschussprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie „Heizen mit erneuerbaren Energien“.
weiterlesenPPA als Baustein der CO2-Strategie
Direkte Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPA), werden für Unternehmen immer mehr zum wesentlichen Baustein ihrer CO2-Strategie. Sie helfen, die eigenen Klimaschutzziele zu erreichen und sich langfristig gegen Preissteigerungen abzusichern.
weiterlesenFörderung durch den Freistaat Bayern
Der bayerischen Staatsregierung ist daran gelegen, die Energiewende in Bayern durch finanzielle Unterstützung für Kommunen aktiv voran zu treiben. Deshalb hat der Freistaat Bayern das bereits bestehende Förderprogramm für Energiekonzepte und Energienutzungspläne bis Ende 2021 verlängert. In dessen Rahmen werden Maßnahmen zur Energieeinsparung, der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz gefördert.
weiterlesenaktuelle eta-Projekte
MAN Truck & Bus SE
Die Wärme- und Dampferzeugung im Motorenwerk der MAN Truck & Bus SE in Nürnberg erfolgt aktuell größtenteils auf Basis eines Braunkohlestaubkessels sowie in zwei Niederdruck-Erdgaskesseln. Um insbesondere den klimaschädlichen Brennstoff Braunkohle durch CO2-freie Wärme zu ersetzen, haben die Standortverantwortlichen beschlossen das Werk an das örtliche Fernwärmenetz des kommunalen Energieversorgers anzuschließen. Nach der Untersuchung mehrere Optimierungsmaßnahmen und der Erstellung einer detaillierten Einsparberechnung (gemeinsamen Untersuchung mit der MAN Fachabteilung Infrastrukturplanung (PKISP-N)) konnte ein Förderantrag nach EEW Modul 4 erfolgreich eingereicht werden.
Stadt Bogen - Stromeinkauf
Aufgrund der vielen Möglichkeiten, erscheint der Energieeinkauf für viele, die nicht täglich damit befasst sind, unübersichtlich. Wie viel Energie wirklich kostet, hängt dabei nicht von der Wahl des Anbieters ab. Der Preis bildet sich vielmehr auf einem transparenten Marktplatz wie beispielsweise der Leipziger Strombörse EEX. Die Stadt Bogen hat den Strombezug ihrer Abnahmestellen europaweit für 3 Jahre durch die Experten der eta Energieberatung ausschreiben lassen.
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH - Verkehrswertgutachten
Oft sind Betreiber und Eigentümer eines kommunalen Wärmeverbunds verschiedene Parteien. So auch in Karsdorf, wo die Karsdorfer Wohnungsbau GmbH aktuell der Betreiber von Heizwerk und Wärmenetz vor Ort ist und die Gemeinde Karsdorf Eigentümer. Damit ein Eigentümerwechsel bzw. -übergang reibungslos ablaufen kann, sind vorab wichtige Punkte zu klären und abzustimmen. Für den neuen Eigentümer ist insbesondere der Wert von Wärmeerzeugung und Wärmenetz von Bedeutung. Aus diesem Grund benötigt die Karsdorfer Wohnungsbau GmbH ein Wertgutachten für das Heizhaus und das Fernwärmenetz.
Kurzmeldungen
Frist zur Drittmengenabgrenzung verlängert
Das Thema Drittmengenabgrenzung beschäftigt uns noch immer. Viele Firmen haben zu spät erkannt, dass auch sie von den gesetzlichen Vorgaben betroffen sind oder haben den Aufwand zur Umsetzung unterschätzt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Umsetzungsfrist um ein Jahr auf 01.01.2022 verlängert. Damit bleibt den Unternehmen genug Zeit, die Drittstrommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen eindeutig zu erfassen, von den anderen Strommengen abzugrenzen und zu melden. Das Erstellen und vor allem Umsetzen eines Konzepts zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein aufwändiger Prozess, der entsprechendes Know-how erfordert. Werden Sie aktiv und sichern Sie sich auch weiterhin Ihre Umlageprivilegien.
Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie unter unserem Blog zum Thema Drittmengenabgrenzung.
Entlastungstatbestände auf den Prüfstand
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können ihre Strom- und Energiesteuerlast reduzieren, wenn sie Entlastungsanträge bei ihrem Hauptzollamt stellen. Nun stellt das Bundesfinanzministerium die Entlastungstatbestände auf den Prüfstand und hat dazu ein Forschungsvorhaben veröffentlicht. U. a. sollen die beiden o. g. Entlastungen (§§ 9b, 10 StromStG sowie §§ 54, 55 EnergieStG) ab dem Jahr 2023 neu geregelt werden, d. h. die Verknüpfung dieser Verbrauchssteuer-Entlastungen mit anderen energiewirtschaftliche Privilegien (Besondere Ausgleichsregelung, BEHG-Carbon-Leakage und Strompreiskompensation) werden in Gänze untersucht und zwar unter dem Leitgedanken von Energieeinsparung und Klimaschutz.
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes
Die Bundesregierung hat verschiedene Änderungen am EnWG beschlossen.
Interessant für Unternehmen ist sicherlich, dass es keine Doppelbelastung mehr von Energiespeichern geben soll. Um zu verhindern, dass Strom, der in Speicher eingespeist und wieder zum Letztverbrauch entnommen wird, doppelt mit Netzentgelten, Abgaben und Umlagen belastet wird, wurde die Begriffsdefinition angepasst. Konkret wird festgehalten, was Energiespeicherung und was eine Energiespeicheranlage ist. Dies ist auch zwingend notwendig, da eine Doppelbelastung gemäß der EU-Binnenmarkt-Richtlinie unzulässig ist. Ob das allerdings mit dieser Definition gelingt, ist umstritten.
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